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Mindestkapital und Gründungsvoraussetzung für ausländische Investoren in Indonesien

Will man als Ausländer eine Gesellschaft in Indonesien gründen gibt es nur die Möglichkeit dies über eine sog. PT PMA zu machen. Hierbei handelt es sich um eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (ähnlich einer deutschen GmbH). Die Besonderheit hierbei in Indonesien ist, dass bei der Gesellschaftsform PT (Perseroan Terbatas) zwischen lokalen und ausländisch investierten Gesellschaften (PMA - Penaman Modal Asing - mit ausländischem Kapital) unterschieden wird.


Weitere Unterschiede sind, das eine PT mindestens zwei Shareholder, ein Board of Directors (Vorstand) und ein Board of Commissionaires (Aufsichtsrat) vorweisen muss. Der Begriff Board ist hier etwas irreführend, da in der Praxis die jeweiligen Funktionen durch je eine Person ausgeführt werden können (z.B. 1. Shareholder = Vorstand, 2. Shareholder = Aufsichtsrat).


Die Gründung einer Gesellschaft in Indonesien ist mit einigen Auflagen für ausländische Investoren verbunden. Diese Auflagen resultieren aus der Regelung Nr. 5 / 2013 der Investitionsbehörde (BKPM - Badan Koordinasi Penanaman Modal). Hierzu zählen: 

 

1. Der Antrags- und Meldeprozess

Ausländische Investitionen in Indonesien, z.B. die Gründung einer Gesellschaft in ausländischer Hand oder eine ausländische Beteiligung benötigen eine Investitionslizenz (Principle License). Diese Lizenz muss bei Investitionsbehörde (BKPM) beantragt werden, bevor die Gründung des Unternehmens erfolgen kann. Hierzu benötigt der Antragssteller neben den Antragsunterlagen einige Dokument wie z.B. Business Plan, Investitionsplan, Liquiditätsrechnung und Kapitalrechnung. Erst wenn man die Principle License erhalten hat, kann die eigentliche Gründung der Gesellschaft beginnen.

 

2. Investitionsbeschränkungen in einigen Sektoren

Indonesien verfügt zwar generell über freie Märkte, hat aber zum Schutz der lokalen Industrie und dabei besonders der lokalen KMU's einige Sektoren für ausländisches Investment gesperrt oder nur unter bestimmten Auflagen freigegeben (z.B. eine Mindestbeteiligung eines lokalen Unternehmens oder einer Privatperson). Bevor man mit der Gründung einer Gesellschaft in Indonesien beginnt muss unbedingt geprüft werden, ob der geplante Sektor Beschränkungen unterliegt und, mit welchen strukturellen Maßnahmen man die Investition durchführen kann. Die Beschränkungen finden sich in der sog. Negative Investment List (DNI). Diese wird im Rahmen einer Präsidal-Regelung erlassen und in regelmäßigen Abständen überarbeitet. Aktuell gilt die Regelung Nr. 39 / 2014, welche im Mai 2014 erlassen wurde.

 

3. Einhaltung eines Minimum-Investment

Eine der wichtigesten Voraussetzungen für die Gründung einer Gesellschaft in Indonesien ist die Einhaltung eines Mindestinvestment und einer Mindestkapitalisierung für ausländische Investoren.

 

Dieses Mindestinvestment muss im Rahmen des Antragsprozesses in einem Investitionsplan ausgewiesen werden. Durch das Mindestinvestment ergibt sich auch ein Mindestkapital, welches ausländische Investoren vorweisen müssen. Im Gegensatz zu einer rein lokalen Gesellschaft, welche nur ungefähr 3.500,-€ (50 Mio indonesische Rupiah - IDR) als Stammkapital benötigt, gelten bei ausländisch investierten Gesellschaften weit höhre Mindestsummen.

Das Minimum-Investment liegt bei 10 Mrd. IDR (entspricht derzeit ca. 600.000 €). Daraus ergibt sich die Untergrenze für die Einlage von Stammkapital, welches mind. 25% der Investmentsumme betragen muss. Somit müssen nach derzeitigem Wechselkurz mindestens  150.000 € als Stammkapital eingebracht werden.

 

Hier gibt es generell zwei Möglichkeiten:


1. Bereitstellung des Betrages auf einem indonesischen Bankkonto bei Gründung,

 

2. Notarielle Bestätigung, das die Shareholder das Kapital verfügbar haben und bei Gründung einzahlen werden.

In der Praxis wählen die meisten Unternehmen die zweite Variante. Der Investmentplan muss nach Unternehmensgründung zweimal jährlich aktualisiert und an die Investment-Behörde gemeldet werden.

Wenn Sie Fragen zum Mindestinvestment oder der Unternehmensgründung in Indonesien haben, stehen wir Ihnen gerne beratend zu Seite.


tagPlaceholderTags: Indonesien, business, investment, 2014, unternehmensgründung, deutsch

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Comments: 3
  • #1

    Robin Durchholz (Saturday, 21 August 2021 20:12)

    Sehr geehrte Damen & Herren,

    vorab möchte ich mich erstmal für ihre Zeit bedanken.

    Ich habe folgende Frage, ich würde gerne in Indonesien (Bali) ein Kurzzeitvermietungsgeschäft aufbauen.
    Indem ich langfristig Häuser Miete und sie dann kurzfristig weitervermiete.
    Laut meiner Erkenntnis, brauche ich dafür eine Firma in Indonesien.
    Die Frage dazu wäre allerdings, was brauche ich alles um eine Firma zu gründen & mit wie viel Startkapital muss ich da Rechnen??

    Wie gründe ich eine Firma in Bali (Indonesien)?

    Geht das auch über eine Kitas??

    Mit freundlichen Grüßen,
    Robin Durchholz

  • #2

    Indoconsult Team (Sunday, 22 August 2021 12:38)

    Lieber Herr Durchholz,

    Vielen Dank für Ihren Kommentar. Alle Informationen über die Unternehmensgründung und die Mindestkapitalisierung finden Sie in dem oben stehenden Artikel. Gerne stehen wir Ihnen für eine detaillierte Beratung zur Verfügung und Sie können uns gerne per E-Mail für eine Terminabsprache kontaktieren.

    Wir freuen uns auf Ihre Nachricht!

  • #3

    Indoconsult Team (Sunday, 22 August 2021 12:38)

    Lieber Herr Durchholz,

    Vielen Dank für Ihren Kommentar. Alle Informationen über die Unternehmensgründung und die Mindestkapitalisierung finden Sie in dem oben stehenden Artikel. Gerne stehen wir Ihnen für eine detaillierte Beratung zur Verfügung und Sie können uns gerne per E-Mail für eine Terminabsprache kontaktieren.

    Wir freuen uns auf Ihre Nachricht!

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