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Ändert Indonesien das Recht auf Grundeigentum für ausländische Staatsbürger?

Eigentum Indonesien Indoconsult

Nach aktuellen Berichten in indonesischen Medien plant die Regierung in Jakarta eine grundlegende Änderung des strikten indonesischen Rechts auf Grundeigentum. Bisher ist es Ausländern nicht möglich Grundeigentum, Häuser oder Wohnung in Indonesien zu erwerben.


Es besteht bisher nur die Möglichkeit, ein beschränktes Nutzungsrecht für einen Zeitraum von 30 Jahren zu erhalten oder Grund oder Gebäude zu mieten.


Somit haben Ausländer, egal ob es sich dabei um Privatpersonen oder Unternehmen handelt nur sehr eingeschränkte Möglichkeiten Immobilien in Indonesien zu nutzen


Bestehendes Recht sieht Eigentum nur für indonesische Privatpersonen vor

Das bestehende Grundrecht aus dem Jahre 1960 sieht verschieden Arten für Grund und Boden vor.

Hierzu gehören:

  • Eigentumsrecht (Hak Milik)
  • Kultivierungsrecht (Hak Guna Usaha)
  • Nutzungs- und Bebauungsrecht (Hak Guna Bangunan)
  • Nutzungsrecht (Hak Pakai)
  • Pachtrecht (Hak Sewa)
  • Recht der Vermietbarkeit von Land und Gebäuden (Hak Sewa Atas Bangunan)

 Das Eigentumsrecht (Hak Milik), welches auch den freien Verkauf sowie die Vererbbarkeit beinhaltet steht bis dato nur indonesischen Privatpersonen zu. 


Vorschläge für die Neureglung von Eigentum in Indonesien

Im Rahmen einer präsidialen Verordnung sollen nun Ausnahmen geschaffen werden. So sollen Ausländer in die Lage versetzt werden, Apartments und Wohnung in Indonesien erwerben zu dürfen. Für ausländische Staatsbürger würde dies mehr Rechtssicherheit bedeuten. Die indonesische Regierung erhofft sich durch diese Änderung eine Zunahme von ausländischen Investitionen im Immobilien- und Tourismussektor.

 

Die Regelung soll allerdings nur für den Kauf sog. High-Rise-Apartments gelten. Um einen Ausverkauf von günstigem Wohnraum an ausländische Investoren zu vermeiden soll es weiterhin eine feste Preisuntergrenze geben. So dürfen nur Wohnungen mit einem Mindestwert von 5 Mrd. indonesischen Rupiah (ca. 340.000 Euro) von Ausländern erworben werden. 

Derzeit ist noch offen, ob die Änderungen tatsächlich durchgeführt werden. Das Recht auf Eigentum von Grund und Boden gilt in Indonesien, seit seinem Inkrafttreten als mehr oder minder unantastbar.


Der amtierende Agrarminister Ferry Mursyidan Baldan hat sich bereits im vergangenen Jahr strikt gegen eine Änderung des bestehenden Rechtes, zugunsten ausländischer Staatsbürger ausgesprochen. Dies hat in der Bevölkerung, die mehrheitlich dem Besitz von indonesischem Grund und Boden durch Ausländer ablehnend gegenübersteht, großen Zuspruch erhalten.


Die Tatsache, das in der damaligen Diskussion bereits auf die Verfassungswidrigkeit einer solchen Änderung verwiesen wurde, dürfte die Chancen diesmal erheblich schmälern.

Der Vorsitzende der indonesischen Investment Behörde (BKPM) Franky Sibarani hat in der aktuellen Diskussion vorgeschlagen, lediglich eine Ausnahme für Grunderwerb durch Ausländer in Special Economic Zones zu gestatten. Zusätzlich könnte das Nutzungsrecht in anderen Regionen von bisher 30 Jahren auf 50 Jahre verlängert werden. 


tagPlaceholderTags: Indonesien, business, investment, 2015, deutsch

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